1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Verkäufe, Dienstleistungen, Beratungen, Planungen, Montagen und Installationen der SALDAIR GmbH (nachfolgend «SALDAIR») gegenüber Kunden in der Schweiz.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn diese von SALDAIR ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SALDAIR oder durch die Ausführung der Lieferung oder Dienstleistung zustande.
Technische Änderungen, Modelländerungen sowie Preisanpassungen aufgrund geänderter Marktbedingungen bleiben vorbehalten.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben.
Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, Transport-, Montage-, Bewilligungs- und Entsorgungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Zusätzliche Arbeiten, welche nicht Bestandteil der Offerte sind, werden nach Aufwand verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Bei Zahlungsverzug ist SALDAIR berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu verrechnen.
SALDAIR kann angemessene Akonto- oder Vorauszahlungen verlangen.
5. Lieferung
Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Transportproblemen oder behördlichen Massnahmen berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SALDAIR GmbH.
SALDAIR ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen eintragen zu lassen.
7. Montage und Installation
Montage- und Installationsarbeiten erfolgen gemäss Offerte oder individueller Vereinbarung.
Der Kunde stellt sicher, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist und alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zusätzliche Aufwendungen infolge fehlender Voraussetzungen, Wartezeiten oder bauseitiger Verzögerungen können separat verrechnet werden.
8. Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Abnahme durch den Kunden.
Werden die installierten Anlagen in Betrieb genommen oder genutzt, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Offensichtliche Mängel sind bei der Abnahme schriftlich festzuhalten.
9. Gewährleistung
SALDAIR gewährleistet, dass die gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe frei von wesentlichen Mängeln sind.
Für Herstellergarantien gelten ausschliesslich die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
- normaler Verschleiss
- unsachgemässe Nutzung
- fehlende Wartung
- Eingriffe durch Dritte
- Schäden durch höhere Gewalt
- Schäden infolge fehlerhafter Stromversorgung oder bauseitiger Mängel
Der Kunde hat festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich zu melden.
SALDAIR erhält das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
10. Wartung und Service
Wartungsarbeiten erfolgen gemäss separatem Wartungsvertrag oder individueller Vereinbarung.
Regelmässige Wartungen sind Voraussetzung für die optimale Funktion und Lebensdauer der Anlagen.
11. Haftung
SALDAIR haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden.
Soweit gesetzlich zulässig, wird jede Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Datenverluste ausgeschlossen.
12. Höhere Gewalt
SALDAIR haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt.
Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Streiks, behördliche Massnahmen, Krieg, Energieengpässe oder Lieferkettenstörungen.
13. Datenschutz
SALDAIR bearbeitet Personendaten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz.
Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website ersichtlich.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der SALDAIR GmbH, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Zusätzliche Bestimmungen für Handel, Wiederverkäufer und Geschäftskunden
16. Rückgaben und Rücknahmen
Eine Rückgabe oder Rücknahme von gelieferten Produkten ist grundsätzlich nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung von SALDAIR möglich.
Sonderanfertigungen, projektbezogene Bestellungen, speziell beschaffte Produkte sowie bereits installierte oder in Betrieb genommene Geräte sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
Bewilligte Rücknahmen erfolgen ausschliesslich in unbeschädigter Originalverpackung und können mit einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 20 % des Warenwertes belastet werden.
Die Kosten für Rücktransport und Rücksendung trägt der Kunde.
17. Prüfung der Ware und Transportschäden
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und sichtbare Schäden zu prüfen.
Offensichtliche Transportschäden oder Fehlmengen sind dem Transporteur sowie SALDAIR innerhalb von 5 Kalendertagen schriftlich zu melden.
Unterbleibt eine fristgerechte Meldung, gilt die Lieferung als genehmigt.
18. Technische Angaben und Produktinformationen
Technische Daten, Abbildungen, Massangaben, Leistungswerte und Produktbeschreibungen dienen ausschliesslich der Information.
Änderungen durch Hersteller bleiben jederzeit vorbehalten.
SALDAIR übernimmt keine Haftung für geringfügige Abweichungen zwischen veröffentlichten Produktinformationen und tatsächlich gelieferten Produkten.
19. Projektänderungen und Zusatzleistungen
Änderungswünsche des Kunden nach Auftragserteilung können zu zusätzlichen Kosten sowie zu Anpassungen der Liefer- und Ausführungsfristen führen.
Zusätzliche Arbeiten, welche nicht ausdrücklich in der Offerte enthalten sind, werden nach Aufwand verrechnet.
20. Termine und Ausführungsfristen
Angegebene Liefer- und Ausführungstermine basieren auf den zum Zeitpunkt der Offerte bekannten Voraussetzungen.
Verzögerungen durch Lieferanten, Hersteller, Behörden, Netzbetreiber, Bauabläufe oder andere Dritte liegen ausserhalb des Einflussbereichs von SALDAIR.
Hieraus entstehen keine Schadenersatzansprüche gegenüber SALDAIR.
21. Inbetriebnahme und Betreiberverantwortung
Nach Übergabe der Anlage ist der Kunde für die sachgemässe Nutzung, Bedienung und Wartung verantwortlich.
Die Bedienungs- und Wartungsanleitungen des jeweiligen Herstellers sind einzuhalten.
Unterlassene Wartungen können zum Verlust von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen führen.
22. Garantiebedingungen der Hersteller
Für Geräte und Komponenten gelten zusätzlich die jeweiligen Garantiebedingungen der Hersteller.
Garantieleistungen erfolgen ausschliesslich im Umfang der vom Hersteller gewährten Garantie.
SALDAIR übernimmt keine darüber hinausgehenden Garantiezusagen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
23. Gewerbliche Kunden und Wiederverkäufer
Geschäftskunden, Installationsbetriebe und Wiederverkäufer sind verpflichtet, die gelieferten Produkte fachgerecht zu lagern, zu transportieren und einzusetzen.
Eine Weitergabe technischer Unterlagen, Preislisten oder Angebotsunterlagen an Dritte ist nur mit Zustimmung von SALDAIR zulässig.
24. Online-Shop
Die Präsentation von Produkten im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
Preisänderungen, technische Anpassungen, Irrtümer sowie zwischenzeitliche Nichtverfügbarkeiten bleiben vorbehalten.
SALDAIR behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu stornieren.
25. Eigentums- und Urheberrechte
Offerten, technische Konzepte, Planungen, Berechnungen, Zeichnungen und Projektunterlagen bleiben geistiges Eigentum der SALDAIR GmbH.
Ohne schriftliche Zustimmung dürfen diese weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben oder für andere Projekte verwendet werden.
